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Genossenschaften haben eine lange Tradition. Auf Basis der Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung haben sich dabei immer Menschen im Rahmen einer Genossenschaft zusammengeschlossen, um verantwortliches Handeln gemeinsam aus der Idee der solidarischen Selbsthilfe zu organisieren. Dies geschieht heute in den verschiedensten Bereichen wie z.B. Banken, Wohnbaugenossenschaften, Warengenossenschaften u.v.m.

Was einer alleine nicht schafft, das erreichen viele gemeinsam. Das ist das Prinzip jeder Genossenschaft. Die Mitglieder einer Genossenschaft schließen sich zusammen, weil sie im Verbund leichter ein gemeinsames Ziel erreichen können.

Wir möchten dieses Prinzip für die geplante Windkraftanlage nutzen und haben hierzu im März 2010 die "Energiegenossenschaft Ingersheim und Umgebung eG" gegründet.

In der Gründung einer Genossenschaft sehen wir unsere Vision am besten umgesetzt und schaffen damit die Voraussetzung für eine solide Basis des wirtschaftlichen Erfolgs. Jedes Mitglied profitiert in der Höhe seines Anteils am Ergebnis der Genossenschaft.

Durch die Gründung einer Genossenschaft sind alle Genossen mit einer Stimme in der Hauptversammlung vertreten. Egal ob kleiner oder großer Anteil - alle haben eine Stimme.

Bei uns kann jede und jeder Mitglied werden und sich damit ein Mitspracherecht in der Genossenschaft und einen Anteil an der geplanten Windkraftanlage erwerben.

Sie profitieren von einer umweltfreundlichen Investition in unsere gemeinsame Zukunft!

 

 


 

Warum Sie sich bei der Windkraftanlage beteiligen können und sollen?

Viele gute Gründe sprechen dafür. Hier nun die wichtigsten:

Die Rechtsform des Betreibers wird eine Genossenschaft sein:

  • Durch den Erwerb von Anteilen sind Sie Miteigentümer der Anlage.
  • Sie haben als Mitglied volle Mitbestimmungsrechte.
  • Die Haftung ist auf Ihre erworbenen Geschäftsanteile begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung besteht für Sie nicht.

Die Anlage ist wirtschaftlich risikoarm, weil:

  • • Die Anlagekosten zu 100% aus Eigenkapital finanziert werden sollen. Es besteht somit kein Kreditrisiko.
  • • Die Vergütung für die Stromeinspeisung ist vom Gesetzgeber garantiert
  • (Erneuerbares Energien Gesetz – EEG).

Die Erstellungs- sowie die laufenden Kosten der Anlage sind gut kalkulierbar:

  • •Die Prognosekosten belaufen sich auf ca. 3.600.000 €. Gutachten wurden
  • bereits erstellt, Angebote liegen vor, so dass aufgrund dieser
  • umfangreichen Vorarbeiten der Kostenumfang absehbar ist.
  • Es wird ein Vollwartungsvertrag mit der Herstellerfirma abgeschlossen, der die laufende Verfügbarkeit der Anlage garantiert. Versicherungen decken die weiteren Risiken ab (Betreiberhaftpflicht etc.)

Rückfluss des eingesetzten Kapitals und Verzinsung:

  • •Jährlich wird das eingesetzte Eigenkapital an die Mitglieder anteilig zurückerstattet.
  • • Darüber hinaus ist eine jährliche Dividendenausschüttung abhängig vom Windertrag vorgesehen.

Wann ist das Ende der technischen Laufzeit und was ist danach?

  • • Die Nutzungsdauer ist mit 18 Jahren kalkuliert.
  • • Ist die Windkraftanlage nach dieser Laufzeit weiterhin betriebsbereit, kann sie darüber hinaus weiterbetrieben werden.
  • • Für den Fall des Rückbaus nach der angenommenen Laufzeit werden von Anfang an Rücklagen gebildet. Diese sind bereits einkalkuliert.

 

2010-05-14

gez. Jürgen Bothner

Vorstand

Energiegenossenschaft Ingersheim und Umgebung eG