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Energiegenossenschaft Ingersheim und Umgebung eG

Stand: 11.06.2010

Warum gründen wir die Energiegenossenschaft Ingersheim und Umgebung?

  • Wir wollen gemeinsam mit erneuerbaren Energien etwas unternehmen, weil wir für kommende Generationen und die Umwelt Verantwortung tragen.

Welche Vorteile hat die Unternehmensform der Genossenschaft?

  • Die Genossenschaft steht vielen Interessenten offen. Die Haftung der einzelnen Mitglieder ist auf die erworbenen Geschäftsanteile begrenzt. Jedes Mitglied hat nur eine Stimme, unabhängig davon, wie viele Anteile dieses erworben hat. Durch den Beitritt der Energiegenossenschaft Ingersheim und Umgebung eG zum Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband ist eine laufende Überprüfung der Geschäfte durch eine dritte Aufsichtsinstanz sichergestellt.

Was wird mit dem Geld gemacht?

  • Es wird mit dem Kapital aus den Geschäftsanteilen ein Windrad auf der Gemarkung Ingersheim gebaut. Weitere Projekte sind aktuell nicht geplant. Die Satzung eröffnet die Möglichkeit, weitere kommunale oder regionale Energieprojekte mit erneuerbaren Energien umzusetzen. Darüber entscheidet dann die Generalversammlung. Um den Vertrag mit der Herstellerfirma des Windrads abschließen zu können, müssen wir die vorhandenen Mittel nachweisen. Daher benötigen wir Ihre verbindliche Beitrittserklärung / Beteiligungserklärung. Beteiligen können Sie sich ab 2.500 € oder mit enem vielfachen davon (z.B. 5.000 €, 7.500 € etc.).

Rechnet sich eine Anlage, die erneuerbare Energien nutzt?

  • Wir erhalten eine auskömmliche Verzinsung. Der Staat garantiert per Gesetz (EEG) einen festen Preis für produzierten Strom über 20 Jahre. Jährlich erhalten die Mitglieder unserer Genossenschaft eine Dividende. Zusätzlich ist geplant, dass 90% der erworbenen Anteile in den ersten ca. 15 Jahren an die Mitglieder zurückfließen.

Muss ich privat haften?

  • Das Risiko ist auf die Einlage begrenzt und eine Nachschusspflicht ist per Satzung ausgeschlossen.

Ab wann ist der Beitritt möglich?

  • Die Beitrittserklärung kann ab sofort ausgefüllt und unterschrieben per Post der Energiegenossenschaft zugesandt werden. Sie erhalten dann von der Genossenschaft ein Bestätigungsschreiben. Dieses Antwortschreiben wird allerdings ca. 3 Monate dauern, da zuvor die Genehmigung für den Bau der Anlage vorliegen und unsere Genossenschaft ins Genossenschaftsregister eingetragen sein muss. Erst wenn dies fest steht, wird auch die Zahlung der Geschäftsanteile fällig. Wir bitten Sie hier um etwas Geduld.

Wenn das Windrad nun doch nicht gebaut werden kann?

  • Falls das Windrad je doch nicht gebaut werden kann -was wir nicht erwarten- , werden die Beitrittserklärungen hinfällig. Es werden damit auch keine Einzahlungen auf die Geschäftsanteile angefordert. Damit besteht für Sie kein Risiko.

Bei weiteren Fragen?

  • Weitere Informationen zum geplanten Windrad und zur Genossenschaft erhalten Sie auf der Homepage: www.eg-ingersheim.de
  • Bei Fragen dürfen Sie sichgerne an uns wenden.

  • Kontakt: Energiegenossenschaft Ingersheim und Umgebung eG

               Vorstand Dieter Hallmann, Remsstr. 10, 74379 Ingersheim
               kontakt@eg-ingersheim.de